Mitgliedschaft
Wir pflegen den Sport, die Geselligkeit und Kontakte. Wir freuen uns jederzeit über neue Mitglieder – kommen Sie gerne auf uns zu.
Die Preise gelten ab Januar 2023.
Wir bieten folgende Mitgliedschaften an:
Im Jahr des Beitritts werden die Mitgliedsbeiträge für Vollmitglieder nach Monaten berechnet – und zwar ab dem Monat, der dem Beitritt folgt:
Erwachsene | 17,00 Euro/Monat |
Ehepaare | 25,00 Euro/Monat |
Familienbeitrag | 34,00 Euro/Monat |
Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahre | 7,00 Euro/Monat |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre | 6,00 Euro/Monat |
Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft:
Erwachsene | 199,00 Euro |
Ehepaare | 299,00 Euro |
Familienbeitrag | 399,00 Euro |
Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahre | 80,00 Euro |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre | 70,00 Euro |
Passive Mitgliedschaft für Boulespieler (Jahresbeitrag ab dem Jahr des Beitritts) | 86,00 Euro |
Passive Mitgliedschaft (Jahresbeitrag ab dem Jahr des Beitritts) | 50,00 Euro |
Fernmitgliedschaft (Jahresbeitrag ab dem Jahr des Beitritts) | 39,00 Euro |
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich Anfang Februar fällig. Er ist durch Bankeinzugsermächtigung zu entrichten. Bei einem Eintritt nach dem 30. Juni wird für das restliche Jahr ein halber Jahresbeitrag erhoben.
Der Austritt aus dem Verein ist schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf des Kalenderjahres dem Vorstand mitzuteilen. Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung durch die gesetzlichen Vertreter abzugeben. Jede Kündigung wird schriftlich bestätigt. Bitte heben Sie diese Bestätigung als Nachweis gut auf.
Die Mitgliedschaften im Detail:
1. Aktive Mitgliedschaft
Vollmitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten.
2. Passive Mitgliedschaft
Die passive Mitgliedschaft bedeutet
– Keine kostenlose Nutzung der Freilufttennisplätze
– Einen geringeren Jahresbeitrag
– Keine Aufnahmegebühr
– Ansonsten alle Rechte und Pflichten einer aktiven Mitgliedschaft
3. Schnuppermitgliedschaft
Die Schnuppermitgliedschaft soll den Einstieg in den Tennissport und das Vereinsleben ohne finanzielle Verpflichtungen ermöglichen.
Während der Schnuppermitgliedschaft
– kann die Vereinsanlage ohne Einschränkungen genutzt werden,
– kann privates Training gebucht werden,
– können Kinder und Jugendliche am Jugendtraining teilnehmen (kostenpflichtig).
Es gelten folgende Bedingungen:
– Eine Schnuppermitgliedschaft kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
– Die Schnuppermitgliedschaft muss bitte gleich bei der ersten Nutzung der Anlage angemeldet werden, Formulare finden Sie auf der Homepage zum downloaden. https://www.tvsparta87.de/formulare/
Angepasst an verschiedene Altersgruppen werden zwei Modelle angeboten. Unabhängig davon kann selbstverständlich auch gleich die volle Mitgliedschaft beantragt werden.
Die Schnuppermitgliedschaft endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schnuppermitgliedschaft beantragt wurde. Wird nicht rechtzeitig zum Jahresende gekündigt, wird die Schnuppermitgliedschaft in eine normale Mitgliedschaft umgewandelt und der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr fällig.
– Kinder bis einschließlich 14 Jahre, die neu mit dem Tennissport beginnen, können zunächst eine Schnuppermitgliedschaft beantragen. Im Jahr des Eintritts wird kein Mitgliedsbeitrag und keine Aufnahmegebühr erhoben. Damit ist der Eintritt in den Verein zunächst ohne finanzielle Aufwendungen und Verpflichtungen möglich.
Die Teilnahme am Jugendtraining erfordert eine separate Anmeldung bei den Trainern. Das Jugendtraining ist kostenpflichtig!
Kinder und Jugendliche – 15 bis 18 Jahre, Erwachsene
Eine 2-monatige Schnuppermitgliedschaft wird für Jugendliche ab 15 Jahre und Erwachsene angeboten. Damit ist der Eintritt in den Verein zunächst ohne finanzielle Aufwendungen und Verpflichtungen möglich.
Die Schnuppermitgliedschaft endet zwei Monaten nach Stellung des Aufnahmeantrags. Wird nicht rechtzeitig zum Ablauf gekündigt, wird die Schnuppermitgliedschaft ab Beginn des Antragsmonats in eine normale Mitgliedschaft umgewandelt.
Die Teilnahme am Jugendtraining erfordert eine separate Anmeldung bei den Trainern. Das Jugendtraining ist kostenpflichtig!
4. Mitgliedschaft als „Stand-by“-Spieler
Diese Form der Mitgliedschaft erhalten Mannschaftsspieler, die nur an den Punktspielen und dem Mannschaftstraining teilnehmen, ansonsten die Anlage aber nicht nutzen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. „Stand-by“-Spieler erhalten keine Leistungen aus dem Förderkonzept.
5. Fernmitgliedschaft
Eine Fernmitgliedschaft
a) kann Anwendung finden auf Jugendliche und Erwachsene, die vorübergehend wegen Studium oder beruflicher Auswärtstätigkeit außerhalb des Einzugsbereiches der Grafschaft Bentheim wohnen.
b) kann auch Anwendung finden auf Jugendliche und Erwachsene, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb des Einzugsbereiches der Grafschaft Bentheim haben.
c) nach Wegfall der Voraussetzungen nach vorstehendem Buchstaben a) geht die Mitgliedschaft automatisch wieder in eine aktive Mitgliedschaft über.