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Förderrichtlinien für den Spielbetrieb

des Tennisvereins STV parta 87 Nordhorn e.V.

In folgender Datei sind die Förderrichtlinien für den Sportbetrieb des Tennisvereins Sparta 87 Nordhorn e.V. enthalten:

Schnuppermitgliedschaft, Training, Spielbetrieb …

Präambel
Um den Einstieg in den Tennissport zu erleichtern und zur Förderung der verschiedenen Aktivitäten im Verein besteht seit vielen Jahren ein Förderkonzept mit ergänzenden Förderrichtlinien. Beide werden jährlich überarbeitet und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Die folgenden Richtlinien sind gültig ab 1.1.2017 bzw. bei saisonbezogenen Regelungen ab der Sommersaison 2017.

Mehr lesen Sie im Original-Dokument, welches Sie als PDF downloaden und ansehen können (klick auf das Bild).

Download der Förderrichtlinien (Fassung Januar 2024) als PDF-Dokument durch Klick auf das Bild

Zuschuss zum Regionstraining

Gemäß den Förderrichtlinien bezuschusst der Verein die von den Eltern zu tragenden Kosten. Bezuschusst wird jeweils nur eine Trainingseinheit! Der sich in der Regel um 50% des verbleibenden Elternanteils beläuft.

Die Ermittlung des Zuschussbetrages (Winter und Sommer) erfolgt aus Vereinfachungsgründen auf der Basis eines pauschalierten Verfahrens.

Der Zuschuss für die aktuelle Saison (Sommer 2022) beträgt: 220,00 €.

Bei Fragen steht Ihnen der Vorstand / Sportwart gerne zur Verfügung.